Alter Wein in alten Schläuchen
Zur Forderung der Fraktion SSW, die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse durch „unabhängige Richteruntersuchungen“ zu ersetzen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Die Diskussion über die Einführung „unabhängiger Richteruntersuchungen“ wurde bereits 2004 einmal geführt. Der damalige Antrag des SSW wurde dabei von allen Fraktionen einhellig abgelehnt. Die Argumente, die ehedem zur Ablehnung des Antrags führten, haben nach wie vor unverändert Bestand. Der Vorschlag des SSW ist wie alter Wein in alten Schläuchen.
Nach wie vor gilt: Die Kontrolle der Regierung ist neben der Gesetzgebung die wichtigste Aufgabe des Parlaments. Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Schwert, um dieses Recht durchzusetzen. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses versetzt das Parlament in die Lage, weitgehend eigenständig und unabhängig von Regierung, Verwaltung und Justiz mit hoheitlichen Mitteln Sachverhalte zu überprüfen, an deren Aufklärung ein hohes öffentliches Interesse besteht. Das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist hart erkämpft worden, hat Verfassungsrang und gehört zum Selbstverständnis eines Parlaments. Es ist insbesondere das Recht der parlamentarischen Minderheit. Der Vorschlag, Untersuchungen zukünftig durch einen oder mehrere Richter durchführen zu lassen, bedeutet nichts anderes als eine Beschneidung der Rechte der parlamentarischen Minderheit. Sie hätte fortan nur noch die Möglichkeit, den Gegenstand der Untersuchung zu bestimmen und müsste dann alle weiteren Rechte aus der Hand geben. Insbesondere hätte sie keine Möglichkeit mehr, den Gang der Untersuchung zu steuern.
Die Argumente gegen die Einführung einer „unabhängigen Richteruntersuchung“ sind hinlänglich bekannt und längst ausgetauscht. Die nunmehr vom SSW erneut aufgewärmte Debatte ist deshalb nicht zielführend. Wichtiger ist, dass die Parlamente auf die zunehmenden länderübergreifenden Kooperationen (z. B. zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein) reagieren und in den Verfassungen den Weg für länderübergreifende Untersuchungsausschüsse frei machen. Dann wäre beispielsweise die aktuelle Untersuchung des Versagens der Aufsicht über die HSH Nordbank mit nur einem Untersuchungsausschuss möglich gewesen.
Es überzeugt auch nicht, wenn beklagt wird, Untersuchungsausschüsse hielten teilweise Jahre lang Abgeordnete, davon ab, sinnvolleren Tätigkeiten nachzugehen. Die Aufarbeitung einer komplexen Materie wie der HSH Nordbank könnte auch ein Richtergremium nicht im Handumdrehen erledigen. Auch dieses Gremium müsste kostbare Arbeitszeit für die Aufklärung politischer Vorgänge einsetzen, die anderer Stelle fehlen würden. Sinnvolle Tätigkeiten werden schließlich nicht nur im Schleswig-Holsteinischen Landtag wahrgenommen, sondern auch in der Justiz.















Artikel bei shz.de
http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article//jetzt-sollen-richter-helfen.html
Artikel in der taz nord vom 22. Juli 2010:
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=na&dig=2010%2F07%2F22%2Fa0170&cHash=1d51d1cfcb
Schreiben Sie mir Ihre Meinung!
Links