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	<title>Thorsten Fürter</title>
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	<description>Mitglied des Landtags Schleswig-Holstein</description>
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		<title>Verfassungsgericht gegen völlig überzogene Kritik in Schutz nehmen</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 09:23:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/verfassungsgericht-gegen-vollig-uberzogene-kritik-in-schutz-nehmen/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="150" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/07/800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_2-150x150.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" title="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" /></a>Zum Stil der Kritik an der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Wahlrecht, die nun ihren Höhepunkt in dem Vorwurf findet, das Verfassungsgericht habe durch das Urteil seine „Kompetenz überschritten“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts darf in einer Demokratie selbstverständlich kritisiert werden. Jeder sollte aber darauf achten, bei der Kritik nicht den Respekt vor dem Gericht vermissen zu lassen. Wir wären alle gut beraten, das Verfassungsgericht gegen die völlig überzogene Kritik in Schutz zu nehmen.
Das Gericht hatte die schwierige Aufgabe, ein offensichtlich ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Stil der Kritik an der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Wahlrecht, die nun ihren Höhepunkt in dem Vorwurf findet, das Verfassungsgericht habe durch das Urteil seine „Kompetenz überschritten“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, <strong>Thorsten Fürter</strong>:</p>
<p>Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts darf in einer Demokratie selbstverständlich kritisiert werden. Jeder sollte aber darauf achten, bei der Kritik nicht den Respekt vor dem Gericht vermissen zu lassen. Wir wären alle gut beraten, das Verfassungsgericht gegen die völlig überzogene Kritik in Schutz zu nehmen.</p>
<p>Das Gericht hatte die schwierige Aufgabe, ein offensichtlich mit demokratischen Prinzipien im Widerspruch stehendes Wahlrecht zu kippen, ohne hierdurch Schleswig-Holstein ins politische Chaos entgleiten zu lassen. Wer die jetzt entstandene Situation beklagt, sollte sich immer fragen, welchen Anteil sie oder er daran hat, dass das Wahlrecht trotz zahlreicher Anträge und Mahnungen nicht rechtzeitig reformiert wurde.</p>
<p>Die Zweifel, ob sich nach der Novellierung des Wahlrechts tatsächlich zwei Drittel aller Abgeordneten bereit finden werden, den Landtag aufzulösen, um den Weg zu Neuwahlen frei zu machen, sind schwer erträglich. Die Abgeordneten sind in ihrer Tätigkeit an die Verfassung gebunden. Wenn das Verfassungsgericht die Verfassung so interpretiert, dass Neuwahlen spätestens bis zum 30. September 2012 durchzuführen sind, muss jede und jeder Abgeordnete dafür den Weg frei machen.</p>
<p>Die Abgeordneten sind nicht um ihrer selbst willen im Parlament, sondern zur Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Aufgabe.</p>
<p>Die Rechnung des CDU-Abgeordneten Kalinka, der Grüne Vorschlag einer Reduzierung auf 30 Wahlkreise sei verfassungswidrig, weil er zu 97 Abgeordneten führen würde, ist nicht nachvollziehbar. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Grüne Gesetzentwurf Ausgangspunkt der weiteren parlamentarischen Befassung ist. Bei der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat kein Experte den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit erhoben.</p>
<p>Wenn man – wie offensichtlich die CDU-RechtsexpertInnen &#8211; so rechnet, dass die CDU bei den nächsten Wahlen z.B. 23 Prozent der Stimmen holt, gleichzeitig aber sämtliche Wahlkreise für sich gewinnt, versucht man die Debatte bewusst ins Absurde zu überführen. Auf die Vorschläge aus den Reihen der CDU, die Anzahl der Wahlkreise auf unter 30 zu reduzieren, warten wir mit Spannung.</p>
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		<title>So nicht, SPD</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 15:41:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presse & Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/so-nicht-spd/"><img align="left" hspace="5" width="120" height="118" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/04/120px-Voting_box_clipart.gif" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="120px-Voting_box_clipart" title="120px-Voting_box_clipart" /></a>Zu den Vorschlägen der SPD, 35 Wahlkreise einzuführen und die Abschaffung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts zu prüfen, sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck:
„Das Urteil des Gerichts ist eine schallende Ohrfeige für die ehemaligen Großparteien. Die Begründung des Verfassungsgerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der Landtag ist auf nicht verfassungskonforme Weise zusammen gekommen. Im Klartext: Wir haben die letzte Landtagswahl umsonst und unter falschen Voraussetzungen durchgeführt. Und statt in Sack und Asche zu gehen und die Bevölkerung um Entschuldigung zu bitten, wird sich in lauen Kompromissen, Gefeilsche und ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den Vorschlägen der SPD, 35 Wahlkreise einzuführen und die Abschaffung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts zu prüfen, sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, <strong>Robert Habeck</strong>:</p>
<p>„Das Urteil des Gerichts ist eine schallende Ohrfeige für die ehemaligen Großparteien. Die Begründung des Verfassungsgerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der Landtag ist auf nicht verfassungskonforme Weise zusammen gekommen. Im Klartext: Wir haben die letzte Landtagswahl umsonst und unter falschen Voraussetzungen durchgeführt. Und statt in Sack und Asche zu gehen und die Bevölkerung um Entschuldigung zu bitten, wird sich in lauen Kompromissen, Gefeilsche und Fristverlängerungen geübt. Die Zeiten, in denen Parteiinteressen vor die des Landes geschoben werden, sind vorbei.</p>
<p>Die Vorschläge der SPD sind nicht akzeptabel und wir werden keiner Lösung zustimmen, die absehbar zu einem erneuten Verfassungsverstoß führen.“</p>
<p>Der innen- und rechtspolitische Sprecher, <strong>Thorsten Fürter</strong>, sagt:</p>
<p>„Der SPD-Vorschlag ist mutlos und verfassungswidrig. Das Gericht hat ins Zentrum seiner Argumentation die Verfassungsvorgabe von 69 Abgeordneten gestellt. Noch bei 30 Wahlkreisen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zahl – wenn auch knapp &#8211; verfehlt wird. Der SPD-Vorschlag mit 35 Wahlkreisen wird fast sicher dazu führen. Das letzte Wahlergebnis hätte nach dem SPD-Vorschlag zu einem Landtag mit jedenfalls über 80 Abgeordneten geführt. Das nächste Verfassungsgerichtsverfahren wäre vorprogrammiert. Darüber hinaus noch der Bevölkerung eine Stimme wegnehmen zu wollen, ist ein demokratischer Rückschritt. So nicht, SPD. Gerade jetzt brauchen wir mehr Demokratie, nicht weniger.</p>
<p>Drei Punkte müssen umgesetzt werden:</p>
<p>1. Die Zahl der Wahlkreise muss auf höchstens 30 reduziert werden.</p>
<p>2. Die Deckelung bei Ausgleichsmandaten muss aufgehoben werden.</p>
<p>3. Die Größe der Wahlkreise muss angeglichen werden.</p>
<p>Das Gericht bezieht sich ausdrücklich auf den vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen Fraktion. Ein neues Wahlgesetz kann zügig auf den Weg gebracht werden. Aber nur unter Beachtung des Urteils.“</p>
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		<title>Keine Legendenbildung beim Wahlrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 11:24:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presse & Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/keine-legendenbildung-beim-wahlrecht/"><img align="left" hspace="5" width="120" height="118" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/04/120px-Voting_box_clipart.gif" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="120px-Voting_box_clipart" title="120px-Voting_box_clipart" /></a>Zur Erklärung des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR-Fernsehens von gestern Abend (23. August 2010), das Verfassungsgericht habe am kommenden Montag über ein 2004 von „Rot-Grün“ beschlossenes Wahlgesetz zu befinden, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Wir brauchen keine Legendenbildung beim Wahlrecht. Was der Ministerpräsident gestern behauptet hat, ist falsch.
Im Zuge der Reduzierung der Zahl der Abgeordneten in der Verfassung von 75 auf 69 hatte der Landtag im Jahr 2003 auch die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise behandelt. CDU und SPD beantragten damals eine ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Erklärung des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR-Fernsehens von gestern Abend (23. August 2010), das Verfassungsgericht habe am kommenden Montag über ein 2004 von „Rot-Grün“ beschlossenes Wahlgesetz zu befinden, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, <strong>Thorsten Fürter</strong>:</p>
<p>Wir brauchen keine Legendenbildung beim Wahlrecht. Was der Ministerpräsident gestern behauptet hat, ist falsch.</p>
<p>Im Zuge der Reduzierung der Zahl der Abgeordneten in der Verfassung von 75 auf 69 hatte der Landtag im Jahr 2003 auch die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise behandelt. CDU und SPD beantragten damals eine Reduzierung von 45 auf lediglich 40. Die Grünen schlossen sich im Landtag der FDP-Forderung nach einer weitergehenden Reduzierung auf 35 an, obwohl Grüne und SPD zusammen die Landesregierung stellten. Nachzulesen ist dies in den Plenarprotokollen vom 7. und 9. Mai 2003.</p>
<p>CDU und SPD haben sich damals mit ihrer Mehrheit durchgesetzt. Für die Grüne Fraktion erklärte Irene Fröhlich: „Wir lehnen sie [die Änderung] ab, weil die Festlegung einer Abgeordnetenzahl von 69 in Kombination mit 40 Wahlkreisen in einem Fünf-Parteien-System kaum zu erreichen ist.“</p>
<p>Vor der Landtagswahl im Jahr 2009 haben die Grünen eine Initiative vorgelegt, die die Aufhebung der Deckelung der Ausgleichsmandate vorsah und damit zu einem gerechteren Wahlgesetz geführt hätte. FDP und SSW haben diesen Gesetzentwurf unterstützt. Er scheiterte an der Ablehnung von CDU und SPD.</p>
<p>In dieser Legislaturperiode haben die Grünen bereits im September 2009 (also vor fast einem Jahr) einen Antrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes vorgelegt, der unter anderem die Reduzierung der Wahlkreise auf 30 vorsieht. Wenn die Mehrheit im Landtag zügig eine Änderung des Wahlgesetzes beschlossen hätte, müsste das Verfassungsgericht gar nicht mehr über die Normenkontrollanträge von Grünen und SSW urteilen. Sie wären durch eine konsequente Neufassung des Gesetzes erledigt.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund kann die Äußerung des Ministerpräsidenten nicht unwidersprochen bleiben.</p>
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		<title>Keine Personalpolitik nach Gutsherrenart</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 11:24:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presse & Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/keine-personalpolitik-nach-gutsherrenart/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="150" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/07/800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_2-150x150.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" title="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" /></a>Zur heutigen Berichterstattung über die Klagen der unterlegenen Mitbewerber gegen die Ernennung von Generalstaatsanwalt Pfleiderer, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Die gerichtliche Überprüfung der Personalpolitik im Justizministerium kommt zur richtigen Zeit. Wenn trotz hervorragender unabhängiger Bewerber aus Schleswig-Holstein ein FDP-Mitglied aus einem anderen Bundesland zum Generalstaatsanwalt bestellt wird, macht das einen seltsamen Eindruck.
Die Berufung Pfleiderers ist die Spitze des Eisbergs einer Reihe von Entscheidungen, die den Eindruck erwecken, dass im Justizministerium Personalpolitik nach Gutsherrenart betrieben wird: Trotz angespannter Haushaltslage wird mit dünner Begründung ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur heutigen Berichterstattung über die Klagen der unterlegenen Mitbewerber gegen die Ernennung von Generalstaatsanwalt Pfleiderer, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, <strong>Thorsten Fürter</strong>:</p>
<p>Die gerichtliche Überprüfung der Personalpolitik im Justizministerium kommt zur richtigen Zeit. Wenn trotz hervorragender unabhängiger Bewerber aus Schleswig-Holstein ein FDP-Mitglied aus einem anderen Bundesland zum Generalstaatsanwalt bestellt wird, macht das einen seltsamen Eindruck.</p>
<p>Die Berufung Pfleiderers ist die Spitze des Eisbergs einer Reihe von Entscheidungen, die den Eindruck erwecken, dass im Justizministerium Personalpolitik nach Gutsherrenart betrieben wird: Trotz angespannter Haushaltslage wird mit dünner Begründung dem leitenden Oberstaatsanwalt Wille aus Lübeck das Weiterarbeiten bis zum 67. Lebensjahr verwehrt. Die Zahl der Abteilungsleiter wurde außerdem von fünf auf sechs Stellen erhöht. Damit hat das Justizministerium jetzt doppelt so viele Abteilungsleiter wie das Finanzministerium.</p>
<p>Justizminister Schmalfuß sollte diese generöse Personalpolitik in seinem Ministerium schleunigst beenden. Eine juristische Kontrolle kann hier zur Klärung der Vorgänge beitragen.</p>
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		<title>Kein Google-Street-View ohne Datenschutz</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 13:40:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presse & Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/kein-google-street-view-ohne-datenschutz/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="150" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/03/Science_museum_025_adjusted-150x150.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="So ging es los" title="So ging es los" /></a>Zur Ankündigung von Google, das Angebot ,Street-View&#8217; demnächst für deutsche Städte online zu stellen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Thorsten Fürter:
Google will in Deutschland mit Google-Street-View ein interessantes neues Angebot starten. Viele Menschen werden es nutzen und es wird vermutlich schon bald ein Stück Alltag im weltweiten Internetangebot darstellen.
In Deutschland darf Google aber nur starten, wenn der Datenschutz gewahrt wird. Wer seine Persönlichkeitsrechte durch eine Abbildung verletzt sieht, der soll einen Anspruch auf Unkenntlichmachung haben und zwar ohne große Bürokratie und unabhängig von ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Ankündigung von Google, das Angebot ,Street-View&#8217; demnächst für deutsche Städte online zu stellen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, <strong>Thorsten Fürter</strong>:</p>
<p>Google will in Deutschland mit Google-Street-View ein interessantes neues Angebot starten. Viele Menschen werden es nutzen und es wird vermutlich schon bald ein Stück Alltag im weltweiten Internetangebot darstellen.</p>
<p>In Deutschland darf Google aber nur starten, wenn der Datenschutz gewahrt wird. Wer seine Persönlichkeitsrechte durch eine Abbildung verletzt sieht, der soll einen Anspruch auf Unkenntlichmachung haben und zwar ohne große Bürokratie und unabhängig von irgendwelchen Fristen.</p>
<p>Google muss als weltweit agierendes Unternehmen akzeptieren, dass verschiedene Länder unterschiedliche Kulturen haben. In Deutschland wird der Datenschutz &#8211; zum Glück &#8211; außerordentlich ernst genommen, sowohl online, als auch offline. Google brauchte in jüngerer Zeit leider zu häufig Nachhilfeunterricht von engagierten BürgerInnen, Datenschutzbeauftragten und PolitikerInnen in Sachen Datenschutz. Hoffentlich hat das Unternehmen inzwischen dazugelernt.</p>
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		<title>Der Rechtstaat muss SteuersünderInnen konsequent verfolgen</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 12:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
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		<category><![CDATA[HSH und Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/der-rechtstaat-muss-steuersunderinnen-konsequent-verfolgen/"><img align="left" hspace="5" width="120" height="88" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/03/120px-InternationalCoins.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="120px-InternationalCoins" title="120px-InternationalCoins" /></a>Zur Diskussion um die Steuer-CD und der Presseinformation des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki, für den ein Ankauf der Steuer-CD seiner Auffassung von Rechtstaatlichkeit widersprechen würde, sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Es ist schon interessant: Seit ihrem Regierungseintritt duckt sich die FDP in Sachen Bürgerrechte und Transparenz nur noch weg. Und nun, wenn SteuersünderInnen in Gefahr sind, entdeckt sie ihre rechtstaatlichen Wurzeln wieder.
Der Rechtstaat muss SteuersünderInnen konsequent verfolgen. Es gibt rechtstaatlich saubere Wege, an die Steuerdaten zu kommen, wie inzwischen mehrere Fälle gezeigt haben. Es ist überhaupt ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Diskussion um die Steuer-CD und der Presseinformation des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki, für den ein Ankauf der Steuer-CD seiner Auffassung von Rechtstaatlichkeit widersprechen würde, sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, <strong>Thorsten Fürter</strong>:</p>
<p>Es ist schon interessant: Seit ihrem Regierungseintritt duckt sich die FDP in Sachen Bürgerrechte und Transparenz nur noch weg. Und nun, wenn SteuersünderInnen in Gefahr sind, entdeckt sie ihre rechtstaatlichen Wurzeln wieder.</p>
<p>Der Rechtstaat muss SteuersünderInnen konsequent verfolgen. Es gibt rechtstaatlich saubere Wege, an die Steuerdaten zu kommen, wie inzwischen mehrere Fälle gezeigt haben. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, wieso Wolfgang Kubicki hier dem Rechtstaat Knüppel zwischen die Beine werfen will.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Alter Wein in alten Schläuchen</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 10:51:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presse & Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/alter-wein-in-alten-schlauchen/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="150" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/07/800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_2-150x150.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" title="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" /></a>Zur Forderung der Fraktion SSW, die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse durch „unabhängige Richteruntersuchungen“ zu ersetzen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Die Diskussion über die Einführung „unabhängiger Richteruntersuchungen“ wurde bereits 2004 einmal geführt. Der damalige Antrag des SSW wurde dabei von allen Fraktionen einhellig abgelehnt. Die Argumente, die ehedem zur Ablehnung des Antrags führten, haben nach wie vor unverändert Bestand. Der Vorschlag des SSW ist wie alter Wein in alten Schläuchen.
Nach wie vor gilt: Die Kontrolle der Regierung ist neben der Gesetzgebung die wichtigste Aufgabe des Parlaments. Untersuchungsausschüsse ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Forderung der Fraktion SSW, die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse durch „unabhängige Richteruntersuchungen“ zu ersetzen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, <strong>Thorsten Fürter</strong>:</p>
<p>Die Diskussion über die Einführung „unabhängiger Richteruntersuchungen“ wurde bereits 2004 einmal geführt. Der damalige Antrag des SSW wurde dabei von allen Fraktionen einhellig abgelehnt. Die Argumente, die ehedem zur Ablehnung des Antrags führten, haben nach wie vor unverändert Bestand. Der Vorschlag des SSW ist wie alter Wein in alten Schläuchen.</p>
<p>Nach wie vor gilt: Die Kontrolle der Regierung ist neben der Gesetzgebung die wichtigste Aufgabe des Parlaments. Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Schwert, um dieses Recht durchzusetzen. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses versetzt das Parlament in die Lage, weitgehend eigenständig und unabhängig von Regierung, Verwaltung und Justiz mit hoheitlichen Mitteln Sachverhalte zu überprüfen, an deren Aufklärung ein hohes öffentliches Interesse besteht. Das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist hart erkämpft worden, hat Verfassungsrang und gehört zum Selbstverständnis eines Parlaments. Es ist insbesondere das Recht der parlamentarischen Minderheit. Der Vorschlag, Untersuchungen zukünftig durch einen oder mehrere Richter durchführen zu lassen, bedeutet nichts anderes als eine Beschneidung der Rechte der parlamentarischen Minderheit. Sie hätte fortan nur noch die Möglichkeit, den Gegenstand der Untersuchung zu bestimmen und müsste dann alle weiteren Rechte aus der Hand geben. Insbesondere hätte sie keine Möglichkeit mehr, den Gang der Untersuchung zu steuern.</p>
<p>Die Argumente gegen die Einführung einer „unabhängigen Richteruntersuchung“ sind hinlänglich bekannt und längst ausgetauscht. Die nunmehr vom SSW erneut aufgewärmte Debatte ist deshalb nicht zielführend. Wichtiger ist, dass die Parlamente auf die zunehmenden länderübergreifenden Kooperationen (z. B. zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein) reagieren und in den Verfassungen den Weg für länderübergreifende Untersuchungsausschüsse frei machen. Dann wäre beispielsweise die aktuelle Untersuchung des Versagens der Aufsicht über die HSH Nordbank mit nur einem Untersuchungsausschuss möglich gewesen.</p>
<p>Es überzeugt auch nicht, wenn beklagt wird, Untersuchungsausschüsse hielten teilweise Jahre lang Abgeordnete, davon ab, sinnvolleren Tätigkeiten nachzugehen. Die Aufarbeitung einer komplexen Materie wie der HSH Nordbank könnte auch ein Richtergremium nicht im Handumdrehen erledigen. Auch dieses Gremium müsste kostbare Arbeitszeit für die Aufklärung politischer Vorgänge einsetzen, die anderer Stelle fehlen würden. Sinnvolle Tätigkeiten werden schließlich nicht nur im Schleswig-Holsteinischen Landtag wahrgenommen, sondern auch in der Justiz.</p>
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		</item>
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		<title>Braucht Herr Schmalfuß in seinem Ministerium doppelt so viele Abteilungsleiter wie das Finanzministerium?</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 09:32:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[HSH und Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse & Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/braucht-herr-schmalfus-in-seinem-ministerium-doppelt-so-viele-abteilungsleiter-wie-das-finanzministerium/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="150" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/07/800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_2-150x150.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" title="800px-Justitia_auf_Gericht_2006-02-05_(2)" /></a>In der Beantwortung auf eine kleine Anfrage hat die Landesregierung eingeräumt, die Anzahl der Abteilungsleiterstellen von fünf auf sechs zu erhöhen. Hierzu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Thorsten Fürter:
Braucht Herr Schmalfuß in seinem Ministerium wirklich doppelt so viele Abteilungsleiter wie das Finanzministerium? Immerhin werden Abteilungsleiter mit 7.357,77 Euro im Monat gut besoldet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium in dieser Weise die Sparanstrengungen der Landesregierung sabotiert. Das Lippenbekenntnis, diese Stelle sei nur „vorübergehend“ geschaffen worden, überzeugt nicht. Wenn die Aufgabenstellungen im Ministerium nur vorübergehender Natur ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Beantwortung auf eine kleine Anfrage hat die Landesregierung eingeräumt, die Anzahl der Abteilungsleiterstellen von fünf auf sechs zu erhöhen. Hierzu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, <strong>Thorsten Fürter</strong>:</p>
<p>Braucht Herr Schmalfuß in seinem Ministerium wirklich doppelt so viele Abteilungsleiter wie das Finanzministerium? Immerhin werden Abteilungsleiter mit 7.357,77 Euro im Monat gut besoldet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium in dieser Weise die Sparanstrengungen der Landesregierung sabotiert. Das Lippenbekenntnis, diese Stelle sei nur „vorübergehend“ geschaffen worden, überzeugt nicht. Wenn die Aufgabenstellungen im Ministerium nur vorübergehender Natur sind, hätte einer der anderen Abteilungsleiter die Aufgabe problemlos mit übernehmen können.</p>
<p>Dazu kommen jetzt Medienberichte über eine Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts nach FDP-Parteibuch. Diese Personalpolitik nach Gutsherrenart muss das Justizministerium umgehend beenden.</p>
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		<title>Sicherungsverwahrung: Enorme Herausforderung für den Rechtsstaat</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 14:13:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[HSH und Finanzen]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/sicherungsverwahrung-enorme-herausforderung-fur-den-rechtsstaat/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="150" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/03/US_Customs_and_Border_Protection_officers-150x150.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="US_Customs_and_Border_Protection_officers" title="US_Customs_and_Border_Protection_officers" /></a>Der Umgang mit hochgefährlichen Straftätern in einem Rechtsstaat gehört zu den schwierigsten Fragestellungen in der Rechtspolitik der heutigen Zeit. Es stellt eine enorme Herausforderung dar, zugleich Verantwortung für die Sicherung der Bevölkerung zu tragen und den Grundrechtsschutz aller Menschen zu garantieren.
Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den Umgang mit Sicherungsverwahrten, zunächst einmal eine Aufgabe für die Politik und damit auch ein Thema für diesen Landtag. Die Entscheidung des Gerichtshofs greift ein Kernanliegen jedes rechtsstaatlichen Denkens auf, nämlich das strikte Verbot einer rückwirkenden Straferhöhung nach ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Umgang mit hochgefährlichen Straftätern in einem Rechtsstaat gehört zu den schwierigsten Fragestellungen in der Rechtspolitik der heutigen Zeit. Es stellt eine enorme Herausforderung dar, zugleich Verantwortung für die Sicherung der Bevölkerung zu tragen und den Grundrechtsschutz aller Menschen zu garantieren.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den Umgang mit Sicherungsverwahrten, zunächst einmal eine Aufgabe für die Politik und damit auch ein Thema für diesen Landtag. Die Entscheidung des Gerichtshofs greift ein Kernanliegen jedes rechtsstaatlichen Denkens auf, nämlich das strikte Verbot einer rückwirkenden Straferhöhung nach der Tat. Trotzdem bricht bei den meisten liberal gesinnten Rechtspolitikern kein Jubel aus. Dieser wäre auch unangebracht, denn Anlasstaten und Gefährlichkeit der Täter lassen für solche Regungen – zu Recht – keinen Raum.</p>
<p>Wahr ist aber auch: Die These „Wegsperren…und zwar für immer“ ist im Rechtsstaat keine Alternative. Wir sollten uns davor hüten, dieses hochsensible Thema auf Stammtischniveau zu diskutieren.</p>
<p>Dazu bedeutet zunächst einmal, die Entscheidung des Gerichtshofs zu befolgen. Es ist beim Thema Sicherungsverwahrung zu lange auf Zeit gespielt worden. Das rächt sich jetzt. Eile ist geboten: Wir müssen zum einen die rechtlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung überarbeiten. Der Streit, den sich Union und FDP auf Bundesebene zurzeit leisten, sind leider keine guten Nachrichten für den Umgang mit dem Thema.</p>
<p>Die wiederholte und reflexhafte Verschärfung der Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ist der entscheidende Grund für das Scheitern der deutschen Vorschriften vor dem Gerichtshof. Wir müssen bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung ansetzen und klar sagen: Keine Sicherungsverwahrung wenn diese nicht zumindest im Urteil  des Gerichts vorbehalten wurde. Wir müssen uns auch die Anlasstaten ansehen. Es sind nicht nur Mörder oder Sexualstraftäter, die in Sicherungsverwahrung sitzen, sondern auch Betrüger und Heiratsschwindler. Ich plädiere für eine Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf schwerste Taten.</p>
<p>Auch bei der Behandlung ist anzusetzen. Die Sicherungsverwahrung greift dort ein, wo das Unrecht der Tat durch Verbüßung der Haft im Sinne des Strafrechts abgegolten ist. Die Einstufung der Sicherungsverwahrung als „Strafe“ haben sich die Justizpolitiker in Deutschland selbst zuzuschreiben, weil sie die Sicherungsverwahrten eben in der Regel so behandeln, wie Strafgefangene. Hier erwarte ich von Ihnen, Herr Schmalfuß, dass sie ein Konzept vorlegen, wie wir Sicherungsverwahrung und Strafvollzug in Zukunft inhaltlich und organisatorisch trennen. Wenn möglich in einem Verbund mit weiteren Bundesländern.</p>
<p>Noch ein Wort zu den circa 70 Altfällen, bei denen eine Entlassung im Laufe des Jahres unvermeidlich sein dürfte: Wir erwarten von der Landesregierung, dass alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel ergriffen werden, damit trotz dieser Entlassungen die Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet wird.</p>
<p>Wir müssen uns auf diese Menschen mit den Mitteln der Führungsaufsicht und der Gefahrenabwehr einstellen. Und jeder rechtsstaatliche und sachdienliche Vorschlag sollte dabei geprüft werden. Wenn jetzt die elektronische Fußfessel als „Allheilmittel“ angesehen wird, sehe ich hier leider auch nach Ihrer Rede, Herr Minister, mehr offene Fragen als Antworten. Herr Schmalfuß, Sie haben sich grundsätzlich positiv dazu geäußert. Was mir aber fehlt, ist eine klare Vorstellung von Ihnen, wie die von ihnen in der Presse befürwortete elektronische Fußfessel in ein Sicherheitskonzept eingebaut werden kann.</p>
<p>Fazit: Die Sicherungsverwahrung ist eine wesentliche Herausforderung für den Rechtsstaat. Die Landesregierung muss auf die Höhe der Zeit hier erst noch kommen.</p>
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		<title>Wir können Transparenz bei der Aufklärungsarbeit herstellen</title>
		<link>http://www.thorsten-fuerter.de/wir-konnen-transparenz-bei-der-aufklarungsarbeit-herstellen/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 12:46:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thorstenf</dc:creator>
				<category><![CDATA[HSH und Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse & Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.thorsten-fuerter.de/wir-konnen-transparenz-bei-der-aufklarungsarbeit-herstellen/"><img align="left" hspace="5" width="120" height="88" src="http://www.thorsten-fuerter.de/wp-content/uploads/2010/03/120px-InternationalCoins.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="120px-InternationalCoins" title="120px-InternationalCoins" /></a>Die HSH Nordbank konnte Anfang 2009 nur durch eine Eigenkapitalspritze von drei Milliarden Euro sowie Schutzgarantien von zehn Milliarden Euro durch die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg vor dem Untergang bewahrt werden.
Eine Insolvenz wäre mit verheerenden Auswirkungen für die betroffenen Länder verbunden gewesen, stehen sie doch aufgrund der Fortwirkungen der Gewährträgerhaftung noch in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro für die Verbindlichkeiten der Bank gut. Deswegen klärt ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Beinahepleite auf.
Die Aufklärungsarbeit hat aber ein dickes Problem. Worum geht es konkret?
Der Ausschuss hat Sachverhalte ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die HSH Nordbank konnte Anfang 2009 nur durch eine Eigenkapitalspritze von drei Milliarden Euro sowie Schutzgarantien von zehn Milliarden Euro durch die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg vor dem Untergang bewahrt werden.</p>
<p>Eine Insolvenz wäre mit verheerenden Auswirkungen für die betroffenen Länder verbunden gewesen, stehen sie doch aufgrund der Fortwirkungen der Gewährträgerhaftung noch in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro für die Verbindlichkeiten der Bank gut. Deswegen klärt ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Beinahepleite auf.</p>
<p>Die Aufklärungsarbeit hat aber ein dickes Problem. Worum geht es konkret?</p>
<p>Der Ausschuss hat Sachverhalte aufzuklären, die bis in das Jahr 2003 zurückreichen. Im Rahmen der Vernehmungen berufen sich die Zeugen oftmals darauf, sich nicht mehr an einzelne Vorgänge erinnern können – schließlich, so heißt es dann, liegt die Sache ja auch schon lange zurück. Erstaunlicherweise kommt dieses Argument zumeist immer gerade dann, wenn es richtig spannend wird.</p>
<p>Vor Gericht macht man in solchen Situationen konkrete Vorhalte aus Akten – sei es zur Auffrischung des Gedächtnisses, sei es zur Aufklärung von Widersprüchen. Aber gerade das ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich.</p>
<p>Warum ist das so? Fast alle der über 100 Akten, die der Untersuchungsausschuss bis heute herangezogen hat, befassen sich mehr oder weniger mit Geschäftsgeheimnissen der HSH Nordbank. Der Ausschuss ist deshalb verpflichtet, die Öffentlichkeit auszuschließen, sofern er sich im Detail mit den Akten der Bank befassen will.</p>
<p>Das bedeutet, dass Vorhalte aus Akten erst nach Ausschluss der Öffentlichkeit möglich sind. Auch der Abschlußbericht des Ausschusses wird zu einem Großteil nicht öffentlich einsehbar sein. Der Untersuchungsausschuss droht so zu einem Geheimausschuss zu verkommen.</p>
<p>Die SteuerzahlerInnen in Schleswig-Holstein haben den Rettungsschirm für die HSH finanziert. Sie bezahlen die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Es müsste deshalb doch selbstverständlich sein – das ist jedenfalls unsere Auffassung –, dass die wesentlichen Unterlagen des Untersuchungsausschusses nicht vor Ihnen versteckt werden.</p>
<p>Die Ausschussmitglieder helfen sich, so gut sie können, indem sie aus Zeitungsartikeln zitieren. Und dann ernten sie Spott. Etwa von Minister Wiegard, wenn ihm in öffentlicher Sitzung die Berichte diverser Nachrichtenmagazine vorgehalten werden.</p>
<p>Der Herr Minister dazu wortwörtlich: „Und ich kann auch wirklich nichts dafür, dass Sie vielleicht, wenn Sie alt und ergraut sein sollten, immer noch denselben Artikel aus dem FOCUS oder dem STERN zitieren, auch wenn er der Wahrheit nicht entspricht. Das ist wirklich nicht mein Problem, das ist ihr Problem.“</p>
<p>Es gibt aber eine Lösung. Wenn die HSH die aufgelisteten Dokumente – mit den im Antrag genannten Einschränkungen – frei zugänglich macht, muss die Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr vor die Tür geschickt werden, wenn es ans Eingemachte geht.</p>
<p>Als der Landtag vor fast genau einem Jahr über die Neubesetzung des Aufsichtsrates debattierte, sicherte Finanzminister Wiegard hier von dieser Stelle aus zu, dass die Landesregierung ihren Einfluss im Aufsichtsrat weiter behalten wird. Die „Information und Rückkopplung der Beteiligungsverwaltung der Landesregierung über alle Angelegenheiten des Aufsichtsrates“ sei weiterhin sichergestellt – so Herr Wiegard an dieser Stelle.</p>
<p>Damit ist klar: Wir können Transparenz bei der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses herstellen. Das schulden wir den Menschen in Schleswig-Holstein.</p>
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