Schlussrunde für eine Regierung ohne Mehrheit?
Am Montag (28. Juni 2010) verhandelt das Landesverfassungsgericht in Schleswig über die Klagen von Grünen und SSW gegen das Wahlgesetz sowie über die Wahlprüfungsverfahren. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher, Thorsten Fürter:
Wir sehen dem Verhandlungstermin vor dem Landesverfassungsgericht mit Spannung und Zuversicht entgegen. Für uns ist entscheidend, dass vom Gericht Rechtsklarheit geschaffen wird. Das könnte allerdings schon die Schlussrunde einläuten für eine Regierung, die in der Bevölkerung von Anfang an ohne Mehrheit dastand.
Vom Landesverfassungsgericht erhoffen wir in der mündlichen Erörterung Aussagen dazu, ob das Landeswahlgesetz gegen die Verfassung verstößt. Durch das aktuelle Gesetz ist die in der Verfassung verankerte Anzahl von 69 Abgeordneten regelmäßig gefährdet. Aufgeblähte Parlamente sind die Folge. Durch die Praxis der Vergabe von Ausgleichsmandaten werden zudem das Demokratieprinzip und der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt.
Geklärt werden muss auch, ob die Auslegung des Wahlgesetzes durch die Landeswahlleiterin rechtmäßig war. Diese hat dazu führt, dass CDU und FDP im Parlament die Mehrheit stellen, die sie an der Wahlurne verfehlt haben. Wenn die Minderheit zur Mehrheit werden kann, ist das in einer Demokratie ein gravierender Vorgang. Das Verfassungsgericht hat die Möglichkeit, das noch für diese Legislaturperiode zu reparieren.















KN-Online zu diesem Thema:
http://kn-online.de/schleswig_holstein/landespolitik/158376-Verfassungsgericht-ueberprueft-Landtagswahl.html
taz-online zu diesem Thema:
http://www.taz.de/1/nord/artikel/?dig=2010%2F06%2F28%2Fa0009&cHash=6bf5d2ea40
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