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Sicherungsverwahrung: Enorme Herausforderung für den Rechtsstaat

9 Juli 2010 Kein Kommentar

Der Umgang mit hochgefährlichen Straftätern in einem Rechtsstaat gehört zu den schwierigsten Fragestellungen in der Rechtspolitik der heutigen Zeit. Es stellt eine enorme Herausforderung dar, zugleich Verantwortung für die Sicherung der Bevölkerung zu tragen und den Grundrechtsschutz aller Menschen zu garantieren.

Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den Umgang mit Sicherungsverwahrten, zunächst einmal eine Aufgabe für die Politik und damit auch ein Thema für diesen Landtag. Die Entscheidung des Gerichtshofs greift ein Kernanliegen jedes rechtsstaatlichen Denkens auf, nämlich das strikte Verbot einer rückwirkenden Straferhöhung nach der Tat. Trotzdem bricht bei den meisten liberal gesinnten Rechtspolitikern kein Jubel aus. Dieser wäre auch unangebracht, denn Anlasstaten und Gefährlichkeit der Täter lassen für solche Regungen – zu Recht – keinen Raum.

Wahr ist aber auch: Die These „Wegsperren…und zwar für immer“ ist im Rechtsstaat keine Alternative. Wir sollten uns davor hüten, dieses hochsensible Thema auf Stammtischniveau zu diskutieren.

Dazu bedeutet zunächst einmal, die Entscheidung des Gerichtshofs zu befolgen. Es ist beim Thema Sicherungsverwahrung zu lange auf Zeit gespielt worden. Das rächt sich jetzt. Eile ist geboten: Wir müssen zum einen die rechtlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung überarbeiten. Der Streit, den sich Union und FDP auf Bundesebene zurzeit leisten, sind leider keine guten Nachrichten für den Umgang mit dem Thema.

Die wiederholte und reflexhafte Verschärfung der Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ist der entscheidende Grund für das Scheitern der deutschen Vorschriften vor dem Gerichtshof. Wir müssen bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung ansetzen und klar sagen: Keine Sicherungsverwahrung wenn diese nicht zumindest im Urteil  des Gerichts vorbehalten wurde. Wir müssen uns auch die Anlasstaten ansehen. Es sind nicht nur Mörder oder Sexualstraftäter, die in Sicherungsverwahrung sitzen, sondern auch Betrüger und Heiratsschwindler. Ich plädiere für eine Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf schwerste Taten.

Auch bei der Behandlung ist anzusetzen. Die Sicherungsverwahrung greift dort ein, wo das Unrecht der Tat durch Verbüßung der Haft im Sinne des Strafrechts abgegolten ist. Die Einstufung der Sicherungsverwahrung als „Strafe“ haben sich die Justizpolitiker in Deutschland selbst zuzuschreiben, weil sie die Sicherungsverwahrten eben in der Regel so behandeln, wie Strafgefangene. Hier erwarte ich von Ihnen, Herr Schmalfuß, dass sie ein Konzept vorlegen, wie wir Sicherungsverwahrung und Strafvollzug in Zukunft inhaltlich und organisatorisch trennen. Wenn möglich in einem Verbund mit weiteren Bundesländern.

Noch ein Wort zu den circa 70 Altfällen, bei denen eine Entlassung im Laufe des Jahres unvermeidlich sein dürfte: Wir erwarten von der Landesregierung, dass alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel ergriffen werden, damit trotz dieser Entlassungen die Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet wird.

Wir müssen uns auf diese Menschen mit den Mitteln der Führungsaufsicht und der Gefahrenabwehr einstellen. Und jeder rechtsstaatliche und sachdienliche Vorschlag sollte dabei geprüft werden. Wenn jetzt die elektronische Fußfessel als „Allheilmittel“ angesehen wird, sehe ich hier leider auch nach Ihrer Rede, Herr Minister, mehr offene Fragen als Antworten. Herr Schmalfuß, Sie haben sich grundsätzlich positiv dazu geäußert. Was mir aber fehlt, ist eine klare Vorstellung von Ihnen, wie die von ihnen in der Presse befürwortete elektronische Fußfessel in ein Sicherheitskonzept eingebaut werden kann.

Fazit: Die Sicherungsverwahrung ist eine wesentliche Herausforderung für den Rechtsstaat. Die Landesregierung muss auf die Höhe der Zeit hier erst noch kommen.

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